- Technik und Arten der Krafträder
- Antriebssysteme
- Personenbeförderung, Beladungsprobleme
- Fahrbedingungen
- Gefahrenlehre
- Fahrtechnik
- Schutzsysteme, Schutzkleidung
- Fahrbedingungen für ZweiradfahrerInnen
- Praktische Ausbildung I
- Je umfangreicher Sie als FahrlehrerIn in Bezug auf die Führerscheinklassen qualifiziert sind, desto interessanter sind Sie für Ihre/n zukünftige/n ArbeitgeberIn.
- Vertrauenswürdigkeit (§ 109 Abs. 1 KFG)
- Seit mindestens drei Jahren BesitzerIn einer LenkerInnenberechtigung für die Kfz-Klasse A
- Mindestens drei Jahre Lenkpraxis mit dem entsprechenden Fahrzeug
- Keine Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften (Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften)
- Eigenes Kfz für das Modul Praktische Ausbildung I (14 UE)
davon
16 UE Unterrichten des 12-Stationen-Planes nach Anlage 10 b, Kapitel I, auf verkehrsfreien Flächen im Beisein eines ebenfalls unterrichtenden Fahrlehrers
20 UE Erteilen von Fahrunterricht im Verkehr im Beisein eines ebenfalls unterrichtenden Fahrlehrers
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Zur Ausübung des Berufes "FahrlehrerIn der Kfz-Klasse A" ist die Absolvierung "Zusatzausbildung zur Vermittlung von Risikokompetenz lt. § 64f Abs. 5" gesetzlich vorgeschrieben.
Die Kosten für die Lehrbefähigungsprüfung sind im Kurspreis nicht inkludiert, sondern direkt bei der MA 65 zu erfragen und an diese zu entrichten.