Planungs- und Baustellenkoordination gemäß BauKG
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Planungs- und Baustellenkoordination gemäß BauKG

Das erwartet Sie

Kein Pfusch am Bau - nur eine sichere Baustelle ist eine gute Baustelle! Für Planung und Ausführung von Bauvorhaben braucht der Bauherr eine:n Koordinator:in. Aufgaben der Baustellenkoordination sind Sicherheitsvorkehrungen und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf der Baustelle. Sie erfahren, welche Aufgaben und Pflichten damit verbunden sind und werden zum Bauarbeitenkoordinationsgesetz geschult. Sie erhalten praxisgerechte Sicherheitstipps und erarbeiten Beispiele aus der Praxis.

Inhalte

- Grundlagen des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG)
- Bedeutung des Arbeitnehmer:innenschutzgesetzes (ASchG) in der Planungs- und Baustellenkoordination
- Arbeitnehmer:innenschutz-Reformgesetz und Norm für SiGe-Pläne und Unterlagen (ÖNORM B 2107)
- Haftungsfragen: Pflichten des/der Bauherr:in, der Projektleitung und der Koordinator:innen
- Zusammenarbeit und Aufgabenteilung der Beteiligten
- Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) anhand von Praxisbeispielen
- Präventivmaßnahmen am Bau: Sicherheitsbestimmungen, Baustellen- und Sicherheitseinrichtungen

Nutzen und Karrieremöglichkeiten

- Sie kennen Ihre Aufgaben und Pflichten als Planungs- und Baustellenkoordinator:in gemäß BauKG.
- Sie können Gefahrenpotenziale erkennen und auf deren Basis Sicherheitsstrategien entwerfen.
- Sie sind in der Lage, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zur Einhaltung der Arbeitnehmer:innenschutzvorschriften auf der Baustelle zu erstellen.
- Sie können die Organisation von Baustellen hinsichtlich der Prävention von Unfällen und Gesundheitsgefährdungen optimieren.

Abschluss

Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie das renommierte BFI Wien Zeugnis - das Zertifikat für Ihre fachliche Qualifikation am Arbeitsmarkt.

Zielgruppe

- Baumeister:innen, Ingenieurkonsulent:innen, Bauträger, Planer:innen, Sicherheitsfachkräfte (SFK) sowie Bauschaffende, die über eine für die jeweilige Bauwerksplanung oder -ausführung einschlägige Ausbildung verfügen und/oder eine mindestens 3-jährige einschlägige Berufserfahrung vorweisen können
- Personen, die oben genannte Anforderungen erst zukünftig erfüllen und Leistungen rund um das BauKG anbieten möchten

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FAQ - Häufige Fragen

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