- Modul 2: Kommunikation I
- Modul 3: Grundlagen I
- Modul 4: Grundlagen II & Recht
- Modul 5: Grundlagen III
- Modul 6: Kommunikation II
- Modul 7: Selbsterfahrung
- Modul 8: Grundlagen IV
- Modul 9: Mediation im sozialen Bereich
- Modul 10: Mediation am Arbeitsplatz
- Modul 11: Konflikttheorie
- Modul 12: Mediation in Wirtschaft und im Non-Profit-Bereich
- Modul 13: Supervision
- Modul 14-15: Familienmediation I & II
- Modul 16: Mediation in Großgruppen
- Modul 17: Supervision II
- Modul 18: Praxiseinstieg in die Anwendungsvielfalt der Mediation
- Modul 19: Abschluss
Die detaillierte Inhaltsbeschreibung gemäß der Ausbildungsverordnung finden Sie im Informationsfolder.
- Sie verbessern Ihre Fähigkeiten in der Bearbeitung von Konflikten und erhalten eine praxisorientierte, hochqualitative Ausbildung als Mediatorin/Mediator.
- Mit Ihrem Fachwissen können Sie sowohl privat als auch beruflich Konflikte professionell begleiten und lösen.
- Sie haben eine gesetzlich (§23 Zivilrechts-Mediations-Gesetz) anerkannte, praxisorientierte, hochwertige Ausbildung besucht und dürfen sich daher in die Liste der Mediatorinnen und Mediatoren des Bundesministeriums für Justiz eintragen.
- Sie erwerben die Berechtigung, an der UMIT (Privatuniversität in Hall in Tirol) ein Upgrade zum Master of Arts in Mediation und Konfliktmanagement (MA) zu belegen.
- Sie haben die Befähigung, als selbstständige Mediatorin und selbstständiger Mediator in verschiedenen Berufsfeldern tätig zu sein. Mediation dient zur einvernehmlichen Lösungen von Konflikten, im Speziellen in den Bereichen:
- Familienmediation (z. B.: Scheidungs- und Trennungssituationen)
- Lehrlingsmediation
- Mediation bei Diskriminierungsverdacht von Menschen mit Behinderung
- Soziale Konflikte
- Nachbarschaftskonflikte
- Wirtschaftsmediation
- Umweltmediation
- Mediation in Schulen und Bildungseinrichtungen
- Mediation bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten
Im Anschluss an den BFI Diplomlehrgang (entspricht 30 ECTS) kann der Master of Arts in Mediation und Konfliktmanagement an der UMIT (Hall i.T.) absolviert werden.
- Verpflichtende Teilnahme am Informationsabend
- Positiv absolviertes (kostenloses) Aufnahmegespräch
- Das Enddatum kann sich noch ändern, und wird rechtzeitig im Lehrgang bekannt gegeben.
- Die Lehrgangskosten inkludieren sämtliche zur Eintragung in die MediatorInnenliste erforderlichen Inhalte wie auch die geforderten Supervisions- und Selbsterfahrungsstunden, sodass keine weiteren Kosten für Sie entstehen.
- Akkreditiert durch die Weiterbildungsakademie Österreich (26 ECTS): www.wba.or.at | anrechenbar mit 14 ECTS beim wba-Zertifikat bzw. 12 beim wba-Diplom sowie 2 ECTS als Lehrgangsbonus anrechenbar bei der Sozialen oder der Personalen Kompetenz.
- Einstieg bis zum Start des dritten Moduls möglich!
- Interview DDr Velikay
- Vortrag DDr Velikay
- Artikel "Mediation: Sprechen statt streiten" Personalmanager 3/2011
- Flyer "Mediation und Recht" Hrsg. Schuster
- Leseprobe "Mediation und Recht" Hrsg. Schuster
- Artikel "Krankheitsursache Konflikt" Mediator 2/2015
- Artikel "Verpflichtung zum Erstgespräch" Mediator 1/2015
- Förderfolder
- Infofolder Mediation 2020_21
- Termine W30 F2021