- Eigenschaften des Wassers
- Badeanlagen-Grundlagen
- Bäderhygiene und hygienische Betriebsführung
- Reinigung und Desinfektion
- Sauna und Nebenanlagen
- Rechtliche Grundlagen und Sicherheitsaspekte
- Sie erwerben die Kenntnisse für die Hygienebeauftragte bzw. den Hygienebeauftragten im Sinne des § 14 Abs. 1 des Bäderhygienegesetzes.
- Als Sauna- und Badewartin bzw. Sauna- und Badewart steht Ihnen der Weg zur Bademeisterin und zum Bademeister bzw. zur Betriebsleiterin und zum Betriebsleiter des Bades offen.
- Kopie des Reisepasses
- Erste-Hilfe-Ausbildung (16 Stunden, nicht länger als 5 Jahre zurückliegend - Anmeldung nur gegen Nachweis möglich!)