Lebens- und Sozialberatung bzw. psychologische Beratung gilt neben Medizin, Psychologie und Psychotherapie als die vierte Säule der Gesundheitsvorsorge. Sie beinhaltet die professionelle Beratung von Menschen in Problemsituationen. Lernen Sie, Menschen in Krisen, bei wichtigen Entscheidungen und bei der Definition und Erreichung ihrer Lebensziele zu begleiten und zu unterstützen - im persönlichen, familiären oder beruflichen Kontext. Dieser Diplomlehrgang stellt eine hochwertige und praxisnahe Ausbildung dar und erfüllt die gesetzliche Ausbildungsverordnung, um diese Tätigkeit selbstständig ausüben zu können.
• Definitionen und Aufgaben der Beratung
• Kommunikation: Klientenzentrierter und personenzentrierter Ansatz
• Psychologische und neurowissenschaftliche Grundlagen
• Berufe und Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen/Networking
• Beratungsansätze (Gestalttherapie, Systemtheorie etc.)
• Persönlichkeitstheorien
• Erstgespräch und Anamnese
• Gesprächstechniken
• Interventionstechniken
• Gruppenselbsterfahrung
• Krisenintervention
• Konfliktbearbeitung
• Rechtliche Rahmenbedingungen
• Ethik
• Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Marketing
Die detaillierte Inhaltsbeschreibung gemäß der Ausbildungsverordnung finden Sie im Informationsfolder.
Der Lehrgang ist beim Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung der WKO zugelassen und zertifiziert unter folgender Lehrgangsnummer:
ZA-LSB 230.0/2011
• Sie erhalten das professionelle Handwerkszeug, um gesunde Menschen wie Einzelpersonen, Gruppen, Teams und Familien in schwierigen Krisen- und Entscheidungssituationen psychosozial zu beraten und zu begleiten.
• Sie festigen und erweitern Ihre persönlichen Kommunikations- und Entscheidungsstrategien und sind mit methodenübergreifenden Beratungskonzepten und deren Durchführung vertraut.
• Sie erhalten eine anerkannte LSB-Ausbildung auf Grundlage und nach den Erfordernissen der geltenden LSB Verordnung und können nach positiver Absolvierung den gebundenen Gewerbeschein Lebens- und Sozialberatung lösen.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie das BFI Wien Diplom und dokumentieren dadurch offiziell Ihr Können.
Das Diplom benötigen Sie um das Gewerbe "Lebens- und Sozialberatung" zu beantragen.
Bitte beachten Sie: Sie benötigen neben dem Diplom auch die Nachweise zum Punkt "Fachliche Tätigkeit" sowie "Einzelselbsterfahrung".
• Mindestalter 24 Jahre
• Bereitschaft, an sich zu arbeiten
• Freude an der Arbeit mit Menschen
• Persönliche Motivation
• Psychische Stabilität und Belastbarkeit
• Besuch des Informationsabends (bzw. persönliche Beratung)
• Motivationsschreiben
• Absolvierung des Einführungsseminars
• Personen aus sozialen, pädagogischen, kulturverwandten, therapeutischen, medizinischen und beratenden Berufen sowie Energetiker:innen
• Mitarbeiter:innen von Behörden, Non-Profit-Organisationen und Selbsthilfegruppen, Führungskräfte sowie alle Interessierten
• Interessierte, welche Ihr Beratungs-Know-how professionalisieren möchten und zukünftig als psychosoziale Berater:in bzw. Lebens- und Sozialberater:in tätig sein möchten
Akkreditiert durch die Weiterbildungsakademie Österreich | 36 ECTS (wba); weitere Infos unter: login.wba.or.at/bildungsangebot/108684
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ACHTUNG: Wichtige Informationen zur "Ausbildungsverordnung für Lebens- und Sozialberatung *NEU*"
- Die neue Ausbildungsverordnung tritt mit 22.09.2022 in Kraft.
- Die wesentlichen Änderungen: Ausdehnung der Dauer von 5 auf 6 Semester und Einführung einer externen Befähigungsprüfung (bei außeruniversitärer Ausbildung)
- Ausführliche Informatinen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS) zum Nachlesen: www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/116
- Die Neuerungen treten ab 21.09.2022 in Kraft.
- Die Übergangsbestimmungen gelten zwei Jahre von 21.9.2022-21.9.2024. D.h. Personen, welche spätestens 2 Jahre nach Inkrafttreten der neuen Verordnung mit der Ausbildung nach den bisherigen (alten) Ausbildungsverordnung begonnen haben, können den Gewerbeschein weiterhin nach der in Abs. 2 genannten Verordnung erwerben.
Wichtig: Nutzen Sie jetzt noch die Gelegenheit und bewerben Sie sich um einen Lehrgangsplatz. Wir bieten den Lehrgang in der Übergangsfrist weiterhin nach der bisher geltenden 5-semstrigen Ausbildungsverordnung an.
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