- Technik und Arten der Krafträder
- Antriebssysteme
- Personenbeförderung, Beladungsprobleme
- Fahrbedingungen
- Gefahrenlehre
- Fahrtechnik
- Schutzsysteme, Schutzkleidung
- Fahrbedingungen für Zweiradfahrerinnen und Zweiradfahrer
- Praktische Ausbildung I
- Je umfangreicher Sie als Fahrlehrerin bzw. Fahrlehrer in Bezug auf die Führerscheinklassen qualifiziert sind, desto interessanter sind Sie für Ihre zukünftige Arbeitgeberin oder Ihren zukünftigen Arbeitgeber.
- Vertrauenswürdigkeit (§ 109 Abs. 1 KFG)
- Besitz einer Lenkberechtigung für die Kfz-Klasse A seit mindestens drei Jahren
- Mindestens drei Jahre Lenkpraxis mit dem entsprechenden Fahrzeug
- Keine Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften (Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften)
- Eigenes Kfz für das Modul Praktische Ausbildung I (14 UE)
- 16 UE Unterrichten des 12-Stationen-Planes nach Anlage 10 b, Kapitel I, auf verkehrsfreien Flächen im Beisein eines ebenfalls unterrichtenden Fahrlehrers
- 20 UE Erteilen von Fahrunterricht im Verkehr im Beisein eines ebenfalls unterrichtenden Fahrlehrers
Zur Ausübung des Berufes "FahrlehrerIn der Kfz-Klasse A" ist die Absolvierung "Zusatzausbildung zur Vermittlung von Risikokompetenz lt. § 64f Abs. 5" gesetzlich vorgeschrieben.
Die Kosten für die Lehrbefähigungsprüfung sind im Kurspreis nicht inkludiert, sondern direkt bei der MA 65 zu erfragen und an diese zu entrichten.
Bei Nichtantritt zum vereinbarten Prüfungstermin und der Notwendigkeit der Organisation eines neuen Prüfungsantritts wird eine Pauschale in Höhe von € 250,- vom BFI Wien in Rechnung gestellt.