- Methodische Grundsätze der Unterrichtsgestaltung
- Medienkunde
- Aufbau eines fahrtheoretischen Curriculums
- Unterrichtsvorbereitung
- Unterrichtsübungen
- Vertrauenswürdigkeit (§ 109 Abs. 1 KFG)
- Absolvierte Ausbildung zur Fahrlehrerin bzw. zum Fahrlehrer
- Matura oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder Nachweis einer fünfjährigen Tätigkeit als Fahrlehrerin bzw. Fahrlehrer
- Keine Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften (Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften)
Bei Nichtantritt zum vereinbarten Prüfungstermin und der Notwendigkeit der Organisation eines neuen Prüfungsantritts wird eine Pauschale in Höhe von € 250,- vom BFI Wien in Rechnung gestellt.