- Anwendung der Vorschriften (sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr)
- Risiken des Straßenverkehrs
- Richtiges Verhalten bei Notfällen
- Kenntnisse des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
- ECO-Fahren - Praxis
- Erwerb der Lenkberechtigung der Klasse C1 und C vor dem 10.09.2009
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die ihre Lenkberechtigung der Klasse C1 und C nach dem 09.09.2009 erworben haben, müssen zuerst den Nachweis der Grundqualifikation mittels Prüfung erbringen und danach in Folge alle 5 Jahre die Weiterbildung besuchen. Alle Lenkerinnen und Lenker, die den Führerschein vor dem 10.09.2009 erworben haben, können sofort die Weiterbildung besuchen.
Für die Ausstellung der Weiterbildungsbescheinigung ist 100%ige Anwesenheit erforderlich.
HINWEIS: Sie können auch die Kombination aus der Weiterbildung Güterkraftverkehr (C95) und Personenkraftverkehr (D95) buchen und somit beide Weiterbildungen im kürzestmöglichen Zeitraum absolvieren. Der Aufpreis bei gemeinsamer Buchung beträgt lediglich € 120,-.
Bitte tragen Sie Ihren Führerschein während der gesamten Kursdauer bei sich!