- Eigenschaften des Wassers
- Badeanlagen-Grundlagen
- Bäderhygiene und hygienische Betriebsführung
- Reinigung und Desinfektion
- Sauna und Nebenanlagen
- Rechtliche Grundlagen und Sicherheitsaspekte
- Sie erwerben die Kenntnisse für die Hygienebeauftragte bzw. den Hygienebeauftragten im Sinne des § 14 Abs. 1 des Bäderhygienegesetzes.
- Als Sauna- und Badewartin bzw. Sauna- und Badewart steht Ihnen der Weg zur Bademeisterin oder zum Bademeister bzw. zur Betriebsleiterin oder zum Betriebsleiter des Bades offen.
- Kopie des Reisepasses